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Begehbare Verglasungen

Begehbare Verglasungen, geregelt in der DIN 18008-5, sind Horizontalverglasungen, die bei der herkömmlichen Nutzung ausschließlich von Personen begangen werden. Belastung max. 5 kN/m² bei lotrechter Nutzlast. Mögliche Einsatzbereiche sind z.B. Treppen, Podeste, Stege und Abdeckungen von Lichtschächten.

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